ZWEITER MELDESCHLUSS 07.08.24 um 18 Uhr
Einverständniserklärung
Hiermit melde ich o.g. Hund zur o.g. Ausstellung an.
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (Impfausweis mitnehmen).
Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Ausstellungs-Bestimmungen des VDH zu kennen und diese zu beachten.
Die Meldung des Hundes wird erst durch die Übersendung der Annahmebestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
Mit der Verarbeitung und Weitergabe meiner Daten an den VLD e.V. /VDH e.V. zur Durchführung der von mir gemeldeten Ausstellung, sowie der Veröffentlichung meiner Daten (Daten des Hundes, Name des Eigentümers), sowie Fotos im Katalog und Ergebnisdienst im UL und auf der hp des VLD erkläre ich mich einverstanden.
Sollten Sie Ihre Zustimmung nicht geben, bitten wir um Verständnis, dass Sie Ihre/n Hund/e nicht zur Ausstellung anmelden können.
Ich bin informiert, dass ich mein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Ansprechpartnerin:
Mareike Zängerle
Fleckenwiese 16
63930 Umpfenbach
Tel.: 09378-2193015
E-Mail: m.zaengerle@vld-landseer.de
Zahlung der Meldegebühr bitte auf das Vereinskonto des VLD. Bitte vergessen Sie nicht unter Verwendungszweck den Ort der Clubschau und
den Namen des Hundes mit anzugeben. Die Gebühren für ZEB, Ausstellung und Essen bitte getrennt überweisen.
Bankverbindung: Sparkasse Rottweil
IBAN: DE78 6425 0040 0009 4749 05
Klasseneinteilung:
Babyklasse 4 bis 6 Monate
Jüngstenklasse ab 6 bis 9 Monate
Jugendklasse ab 9 bis 18 Monate
Zwischenklasse ab 15 bis 24 Monate
Offene Klasse ab 15 Monate
Championklasse (mit Champion-Titel, Kopie bitte per E-Mail)
Veteranenklasse ab 8 Jahren
Es werden folgende Anwartschaften vergeben:
Anwartschaft Deutscher Champion VDH und VLD
Anwartschaft Deutscher Jugendchampion VDH und VLD
Anwartschaft Deutscher Veteranenchampion VDH und VLD
Zugelassene Hunde:
Zugelassen sind Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI/VDH anerkanntes
Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bissige,
kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete, missgebildete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig,
in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht ins Ausstellungsgelände eingebracht werden.
Tollwutschutz:
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung mitgebracht werden, müssen unter wirksamem Impfschutz stehen, d. h. sie
müssen nachweislich mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft sein (Tollwut-Verordnung in
der derzeit gültigen Fassung). Die Impfung ist vom Tag der Impfung an, längstens für den Zeitraum, den der
Impfstoffhersteller angibt, gültig. Fehlt eine derartige Angabe im Impfpass, ist die Impfung 12 Monate gültig.
Ausstellungsordnung:
Bei der Meldung erkennt der Aussteller die VDH-Ausstellungsordnung als für sich verbindlich an und unterwirft sich
den jeweils erforderlichen Anordnungen der Ausstellungsleitung.