Bitte beachten Sie!
Meldungen sollten spätestens drei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Spätere Meldungen können evtl. nicht berücksichtigt werden, je nach Zeitplan des Richters bzw. Zuchtwartes.
Ansprechpartnerin:
Michaela Detto
Sternstraße 10b
85325 Odelzhausen
Tel.: 08134-555840
E-Mail: m.detto@vld-landseer.de
Zahlung: Die ZEB-Meldegebühr beträgt 30,00 €
Überweisung bitte auf das Vereinskonto des VLD.
Bankverbindung: Sparkasse Rottweil
IBAN: DE78 6425 0040 0009 4749 05
Bitte vergessen Sie nicht unter Verwendungszweck den Ort/Datum der ZEB und
den Namen des Hundes mit anzugeben. Bitte die Gebühren für ZEB, Ausstellung und Essen getrennt überweisen.
Vielen Dank!
Zugelassene Hunde:
Zugelassen sind Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI/VDH anerkanntes
Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bissige,
kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete, missgebildete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig,
in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht ins Ausstellungsgelände eingebracht werden.
Tollwutschutz:
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung mitgebracht werden, müssen unter wirksamem Impfschutz stehen, d. h. sie
müssen nachweislich mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft sein (Tollwut-Verordnung in
der derzeit gültigen Fassung). Die Impfung ist vom Tag der Impfung an, längstens für den Zeitraum, den der
Impfstoffhersteller angibt, gültig. Fehlt eine derartige Angabe im Impfpass, ist die Impfung 12 Monate gültig.
Ausstellungsordnung:
Bei der Meldung erkennt der Aussteller die VDH-Ausstellungsordnung als für sich verbindlich an und unterwirft sich
den jeweils erforderlichen Anordnungen der Ausstellungsleitung.