Einverständniserklärung
Hiermit melde ich o.g. Hund zur o.g. Ausstellung an.
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (Impfausweis mitnehmen).
Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Ausstellungs-Bestimmungen des VDH zu kennen und diese zu beachten.
Die Meldung des Hundes wird erst durch die Übersendung der Annahmebestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
Mit der Verarbeitung und Weitergabe meiner Daten an den VLD e.V. /VDH e.V. zur Durchführung der von mir gemeldeten Ausstellung, sowie der Veröffentlichung meiner Daten (Daten des Hundes, Name des Eigentümers), sowie Fotos im Katalog und Ergebnisdienst im UL und auf der hp des VLD erkläre ich mich einverstanden.
Sollten Sie Ihre Zustimmung nicht geben, bitten wir um Verständnis, dass Sie Ihre/n Hund/e nicht zur Ausstellung anmelden können.
Ich bin informiert, dass ich mein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Bitte beachten Sie!
Meldeschluss ist der 21. August 2022
Ansprechpartnerin:
Jaqueline Bofinger
Birkenhofweg 24
78713 Schramberg
Tel.: 0172-7648875
E-Mail: j.bofinger@vld-landseer.de
Zahlung der Meldegebühr
bitte auf das Vereinskonto des VLD.
Bankverbindung: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE03 4765 0130 1010 1145 34
Bitte vergessen Sie nicht unter Verwendungszweck den Ausstellungsort und
den Namen des Hundes mit anzugeben.
Vielen Dank!
Klasseneinteilung:
Babyklasse ab 4 bis 6 Monate
Jüngstenklasse ab 6 bis 9 Monate
Jugendklasse ab 9 bis 18 Monate
Zwischenklasse ab 15 bis 24 Monate
Offene Klasse ab 15 Monate
Championklasse (mit Champion-Titel, Kopie bitte per E-Mail)
Veteranenklasse ab 8 Jahren
Zugelassene Hunde:
Zugelassen sind Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI/VDH anerkanntes
Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bissige,
kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete, missgebildete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig,
in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht ins Ausstellungsgelände eingebracht werden.
Tollwutschutz:
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung mitgebracht werden, müssen unter wirksamem Impfschutz stehen, d. h. sie
müssen nachweislich mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft sein (Tollwut-Verordnung in
der derzeit gültigen Fassung). Die Impfung ist vom Tag der Impfung an, längstens für den Zeitraum, den der
Impfstoffhersteller angibt, gültig. Fehlt eine derartige Angabe im Impfpass, ist die Impfung 12 Monate gültig.
Ausstellungsordnung:
Bei der Meldung erkennt der Aussteller die VDH-Ausstellungsordnung als für sich verbindlich an und unterwirft sich
den jeweils erforderlichen Anordnungen der Ausstellungsleitung.